Mittwoch, 19. Februar 2014

Pflegestufe beantragen - so gehen Sie vor

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Behinderung oder Krankheit den Alltag nicht dauerhaft selbstständig bewältigen kann. Seit 1996 kann man Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen! Die Pflegekasse oder Pflegeversicherung ist an die bestehende Krankenversicherung jedes Antragstellers gekoppelt.

Je nachdem, in welchem Umfang Betroffene Hilfestellung bei der Grundpflege, d. h. bei der täglichen Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme oder bei Toilettengängen, benötigen, wird der Grad der Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen unterteilt. Der Aufwand an Minuten pro Tag ist entscheidend für Ihren Anspruch auf Pflegesachleistung durch die Pflegekasse. Auf unseren Ratgeberseiten unter http://www.seniorplace.de/pflegestufen.html  erfahren Sie genaueres zu den einzelnen Pflegestufen und können mit unserem praktischen Pflegestufenrechner die voraussichtliche Pflegestufe für Sie oder pflegebedürftige Angehörige errechnen.

Nutzen Sie das unter folgendem Link aufgeführte Formular für Ihren Pflegestufenantrag:
http://www.seniorplace.de/downloads/AntragPflegeversicherung.pdf

Donnerstag, 13. Februar 2014

Händchen halten im Pflegeheim

Die Aussicht von der Bank in den Park ist plötzlich viel schöner. Das Essen am Wohngruppentisch schmeckt besser. Und es gibt wieder einen Grund morgens aufzustehen und sich auf den bevorstehenden Tag zu freuen. Maria ist frisch verliebt! Sie spürt die Schmetterlinge im Bauch und ist aufgeregt, wenn Franz zur Tür reinkommt. Maria ist vor kurzem 85 geworden! Ihr schönster Geburtstag seit vielen Jahren. Weil Franz dabei war. Und weil Franz ihr so tief in die Augen geschaut hat an diesem Tag und gesagt hat, dass er sie „lieb hat.“

Thea, Marias Tochter, hat das alte junge Paar skeptisch beäugt. Sie kann immer noch nicht glauben, dass ihre Mutter hier im Altenheim noch mal eine neue große Liebe gefunden haben soll. Jetzt, nachdem Theas Vater schon über 10 Jahre nicht mehr lebt. Die Reaktion von Tochter Thea ist gar nicht unüblich unter Angehörigen, - denn geht man von alten Rollenklischees aus, ist eine neue Liebe im Alter oder sogar im Pflegeheim nicht wirklich vorgesehen. Kinder empfinden das „Anbandeln“ mit einem neuen Partner häufig erst mal als Verrat an dem verstorbenen Elternteil.

„In dem Alter macht man so was nicht!“

Und auch andere Heimbewohner schütteln hier und da die Köpfe, wenn unter ihnen plötzlich ein frischverliebtes Paar am Tisch sitzt und miteinander „turtelt.“  „In dem Alter macht man so was nicht!“, -wird dann mal gerne hinter den Rücken der frisch Verliebten getuschelt. Doch das sind die kleinen Startschwierigkeiten, die eine Liebe im Alter und im Pflegeheim mit sich bringen kann.
Denn ansonsten kann es nicht schöner sein, als die verbleibende Zeit das Leben mit einem Menschen zu verbringen, der einen noch mal richtig glücklich macht. „Liebe ist immer schön, aber sich im Alter neu zu verlieben, ist absolut großartig und ein echter Jungbrunnen“, sagt Christine Sowinski, Pflegeexpertin beim Kuratorium Deutsche Altershilfe. „Es kommt häufiger vor, als man denkt, dass sich alte Menschen im Pflegeheim verlieben. Je aufgeschlossener eine Einrichtung sei, umso eher entwickeln sich auch zwischen Senioren noch Frühlingsgefühle.“

Glücksgefühle wirken im Alter wie ein Jungbrunnen!

Die Erfahrung zeigt, dass die Pärchen zusammen sehr viel aktiver sind, dass sie sich umeinander kümmern und durch die neuen Glücksgefühle auch mit anderen Bewohnern vermehrt neue Freundschaften knüpfen. So kann ein frisch verliebtes Paar eine ganze Wohngruppe motivieren. Ganz abgesehen davon, dass depressive Verstimmungen und Einsamkeitsgefühle verschwinden, wenn man noch mal ein neues Glück findet.
Marias Tochter Thea fällt zumindest positiv auf, dass ihre Mutter schon lange nicht gejammert hat, dass sie öfter zu Besuch kommen soll. Die frisch verliebte Maria hat auch mit über 80 noch das recht auf neues Glück. Und das heißt nicht, dass der alte, verstorbene Partner, vergessen wird. Das hat Maria neulich sanft aber bestimmt ihrer Tochter erklärt. Maria freut sich jetzt auf den bevorstehenden Frühling mit Franz. Endlich ist die Gegenwart wieder interessanter als die Vergangenheit. Die beiden wollen viel draußen sein, in der Natur, Eis essen gehen und Ausflüge machen. So wie alle Frischverliebten.
(pt)


Mittwoch, 12. Februar 2014

BGH Urteil Elternunterhalt für Rabenvater

In einem aktuellen BGH-Urteil muss ein Sohn sich an den Heimkosten für den pflegebedürftigen Vater beteiligen, obwohl über 40 Jahre kein Kontakt zwischen beiden bestand. Der Sohn weigerte sich, 9.000 Heimkosten für den inzwischen verstorbenen Vater zu zahlen. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei dennoch nicht verwirkt, entschied in diesem aktuellen Fall der Bundesgerichtshof.

Quelle:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/unterhalt-fuer-eltern-kinder-muessen-laut-bgh-fuer-trotz-kontaktabbruch-zahlen-a-952918.html

Warum Kinder trotz Kontaktabbruch in der Unterhaltspflicht stehen und mehr zum Elterunterhalt erfahren Sie auf unseren Ratgeberseiten unter: http://www.seniorplace.de/elternunterhalt.html

Mittwoch, 5. Februar 2014

Älter werden in einem fremden Land - worauf muss sich die Altenpflege einstellen?

Hüseyin Aktas hat wieder angefangen zu lächeln. Jetzt ,wo im Fernsehen türkische Volksmusik läuft. Jetzt, wo er wieder sprechen kann. Weil die Pfleger und die anderen Bewohner seine Sprache verstehen.
Hüseyin Aktas hat  Deutsch sprechen verlernt in den letzten Jahren. Das passiert  den meisten Demenzkranken. Sie vergessen jede Sprache außer ihrer Muttersprache. Hüseyin lebt schon seit ein paar Jahren im Seniorenheim. Aber jetzt ist er umgezogen. In eine Wohngruppe speziell für Senioren mit Migrationshintergrund.
Hüseyin Aktas gehört  zur ersten Generation der Gastarbeiter in Deutschland, die jetzt alt, krank und pflegebedürftig werden. Den Umgang damit, müssen die meisten Pflegeeinrichtungen, die Betreffenden selber und die Angehörigen erst noch lernen.
Laut  statistischem Bundesamt haben etwa 8% der Pflegebedürftigen in Deutschland einen Migrationshintergrund.

Die Angebote für kulturspezifische und kultursensible Altenpflege sind von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.  Doch vor allem in den großen Städten gibt es mittlerweile Pflegeheime und -dienste für Senioren mit Migrationshintergrund.
Dort wird z. B. auf die Essgewohnheiten der Bewohner Rücksicht genommen , -und etwa kein Schweinefleisch serviert.  In einigen Einrichtungen gibt es neben christlichen Andachtsräumen muslimische Gebetsräume und freitags betet ein Iman.

Aber von einem Ansturm auf die speziellen Pflegeangebote kann man nicht sprechen. Und das liegt offenbar vor allem daran, dass die Angehörigen nicht wollen, dass ein Familienmitglied von Fremden gepflegt wird. Ein Argument, dass z.B. Elisabeth Römisch, Leiterin des Ehrenfelder Seniorenzentrums in Köln, kennt. „Durch die enge Bindung in den Familien entstehen sehr hohe Erwartungen an die Pflege. In Familien mit türkischem Migrationshintergrund ist der Anspruch an die Betreuung oft so hoch, dass dem kaum eine Einrichtung gerecht werden kann“,   sagt sie.  „Den Beruf Altenpfleger gibt es in der Türkei auch so gar nicht“, sagt Römisch.

Und ein großes Problem ist außerdem die Finanzierung. Die meisten Angehörigen können es sich nicht leisten für das betroffene Familienmitglied professionelle Pflege in Anspruch zu nehmen, und pflegen deshalb zu Hause. Darüber hinaus mangelt es an Informationen über spezielle Pflegeangebote für ältere Migranten. Die Senioren und ihre Familien wissen häufig gar nicht, dass es so etwas überhaupt gibt.
Die Gruppe der älteren Migranten wächst –laut demographischen Statistiken-am schnellsten und Pflegeeinrichtungen stellen sich darauf auch vermehrt ein. Doch es wird es noch einige Zeit dauern, bis die Unsicherheiten auf beiden Seiten ausgeräumt sind und kulturspezifische Altenpflege zum Alltag gehört.

Seniorplace berät Sie gerne bei der Suche nach einem Betreuungsplatz mit kulturspezifischer Pflege in Ihrer Nähe –informieren Sie sich unverbindlich und gebührenfrei unter: 0800.22 80 200.
(pt)

Freitag, 31. Januar 2014

Wie altersgerecht ist mein Wohnraum eigentlich?

In wenigen Jahren könnten sich bauliche Eigenschaften Ihres Eigenheims oder Ihrer Mietwohnung, die Sie im Alltag gar nicht wahrnehmen, z. B. kleinere Bodenschwellen oder erhöhte Duschkabinen, als wahrlich unbequeme Barrieren herausstellen. 

Ob Ihre vier Wände für ein barrierefreies Wohnen im Alter geeignet sind und welche Möglichkeiten der Förderung Ihnen bei einer Wohnraumanpassung zustehen, erfahren Sie auf unserer neuen Ratgeberseite zum barrierefreien Wohnen: 
http://www.seniorplace.de/barrierefreies-wohnen.html#punkt3

Mittwoch, 29. Januar 2014

Für den Fall, dass… - Was Sie zum Betreuungsrecht wissen sollten

Schon eine hartnäckige Grippe mit Fieber kann unsere Eigenständigkeit massiv einschränken, zumindest körperlich. Wie muss es dann sein, wenn gar nichts mehr geht? 

Eine ungeheuer schmerzhafte Vorstellung, irgendwann durch Krankheit oder Alter ein Pflegefall zu werden - und damit die Fähigkeit zu selbständigem Handeln zu verlieren. Wir alle möchten so lange wie möglich über unser Leben selbst bestimmen können. Das macht uns frei und unabhängig und sorgt dafür, dass wir uns wohlfühlen. Wer fremdbestimmt lebt, fühlt sich unwohl.

Darum ist es so wichtig, schon früh und bei voller Gesundheit, zu bestimmen, wer, im Pflegefall, die Entscheidungen für einen treffen soll. Das geht mit Hilfe der Betreuungsverfügung. Damit kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer anfragen soll, wenn man seine Fähigkeiten einbüßt und es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weiter geht. 

Mit dieser Verfügung lässt sich auch schon vorsorglich bestimmen, wen man auf gar keinen Fall als betreuende Person für seine Angelegenheiten haben möchte. Man kann auch schon vorher abklären, welche Wünsche und Gewohnheiten im Pflegefall respektiert werden sollen.  Oder ob man lieber eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim vorzieht.

Betreuungsrecht erklärt auf Seniorplace.de: In unserem Glossar erfahren Sie, welche Aufgaben ein Betreuer hat, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auf den Betroffenen auswirkt: http://www.seniorplace.de/glossar/betreuungsrecht.html

Wir alle wollen so lange wie möglich selbstbestimmt handeln können.
Das vorsorgliche Abklären, wer im Pflegefall, die Betreuung unserer Angelegenheiten übernimmt, lässt zumindest auf ein Maß an Selbstbestimmung, auch im schlimmsten Fall, hoffen. 
(pt)

Freitag, 24. Januar 2014

Sorgenkind Pflegebranche: Pilotprojekt mit 150 Fachkräften aus China startet

Das Thema Fachkräftemangel betrifft vor allem die Pflegebranche. Rund 30.000 qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger fehlen derzeit! In den kommenden Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen durch den bundesweiten demografischen Wandel weiter ansteigen. Einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge, fehlen Deutschland im Jahr 2030 rund 500.000 Vollzeit-Pflegekräfte.

Im Umkehrschluss werden immer mehr Menschen benötigt, die sich in den Pflegeberufen engagieren. Verschiedene Maßnahmen um die Attraktivität des Pflege-Berufs zu stärken haben bislang wenig Früchte getragen. Trotz EU-Freizügigkeit kommen nur wenige Fachkräfte aus dem europäischen Ausland nach Deutschland. Gründe dafür sind zum einen hohe bürokratische Hürden bei der Berufsanerkennung, zum anderen schlechtere Vergütungen als in Skandinavien oder der Schweiz, die in dieser Branche einen regelmäßigen Personalzulauf verzeichnen können.

Nun hat der Arbeitgeberverband Pflege ein Pilotprojekt gestartet, um den personellen Mangel in der Branche zu lindern: Bis Ende des Jahres sollen 150 Fachkräfte aus China nach Deutschland kommen, die ersten 5 haben bereits im Januar ihre Arbeit in einem Frankfurter Seniorenheim aufgenommen. In Sprach- und Kulturschulungen werden sie noch in China auf ihren Aufenthalt in Deutschland vorbereitet. Eine ähnliche Vereinbarung, Pflegefachkräfte kommen zu lassen, wurde auch mit den Philippinen getroffen.