Freitag, 9. August 2013

Elternunterhalt: BGH-Urteil stärk Rechte erwachsener Kinder

Kinder, die die Kosten für den Pflegeheimaufenthalt ihrer Eltern nicht aus eigener Tasche finanzieren können, müssen ihr Eigenheim nicht verkaufen. Im aktuellen Fall eines Klägers, dessen Mutter in einem Fürther Pflegeheim untergebracht war, verlangte das Sozialamt der Stadt 5.500 Euro Rückzahlung vom Sohn. Innerhalb von zweieinhalb Jahren hatte das Amt den Heimaufenthalt der Mutter mit 17.000 Euro bezuschusst. Zur Berechnung seines finanziellen Leistungsvermögens nahm das Amt auch die Drei-Zimmer-Eigentumswohnung des Mannes als Grundlage. Das BGH entschied, dass die Eigenheime der Kinder "grundsätzlich unberücksichtigt bleiben", da sie als Teil der eigenen Altersvorsorge dienen (Az: XII ZR 269/12). Die Rechte zur eigenen Altersvorsorge wurden im Verhältnis zur Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern stärker gewichtet.

http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/familie/pflege/elternunterhalt-kinder-vermoegen-100.html

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