Freitag, 29. November 2013

Nicht nur Bingo und Sitzgymnastik

Viele setzen sich mit dem Thema Pflege und Wohnen im Alter erst auseinander, wenn es bereits akut ist und der eigene Gesundheitszustand keine andere Option zulässt. Schließlich ist ein Altenheim was für Alte, das sagt doch schon der Name. Doch moderne Seniorenwohnanlagen und Pflegezentren haben längst mehr zu bieten als Bingo spielen und Sitzgymnastik. Räumen wir auf mit einigen Vorurteilen:


"Im Pflegeheim verliere ich meine Selbstständigkeit!"
Viele haben die Befürchtung, dass ein organisierter Tagesablauf im Pflegeheim oder diverse Zusatzleistungen beim betreuten Wohnen einen Verlust an Selbstständigkeit nach sich ziehen.
Oft fällt es schwer, sich von gewohnten Alltagsaufgaben wie Wäsche waschen, kochen, oder einkaufen zu lösen, selbst wenn diese körperlich belastenden Aufgaben im Alter schwerer zu ertragen sind. Der Alltag im betreuten Wohnen oder Pflegewohnen wird deutlich entlastet, Sicherheit und Geborgenheit haben hier Vorrang. Nicht zu vergessen, dass man die nun gewonnene  Zeit für wichtigere Dinge nutzen kann, z. B. Ausflüge, Konzertbesuche,  Ausstellungen oder das Erlernen eines Instruments oder einer Fremdsprache.


"Die Leute um mich herum vergessen mich, ich werde vereinsamen."
Natürlich haben Betroffene oft die Sorge, in einer neuen, fremden Umgebung völlig zu vereinsamen. Doch ein Umzug ins Pflegeheim oder in die betreute Wohnanlage bedeutet nicht, dass soziale Kontakte abbrechen müssen. Im Gegenteil, oft lassen sich auch im hohen Alter noch neue Freundschaften schließen. Und im Notfall ist professionelle Hilfe schnell zur Stelle.


"Ich werde mich dort langweilen!"
Moderne Einrichtungen für Wohnen im Alter bieten längst vielseitigere Freizeitangebote als Bingo spielen und Sitzgymnastik.  Es finden organisierte Reisen und Ausflüge statt, Lesungen, Kinoabende, oder Motto-Parties, zu denen auch Angehörige eingeladen werden. Viele Altenheime verfügen über eigene Bibliotheken mit Computerplätzen, einige bieten sogar einen eigenen Fitness-Raum oder ein Schwimmbad

Wichtig ist, das Thema Wohnen und Pflege im Alter frühzeitig zu besprechen und die Bedenken und Ängste der Betroffenen ernst zu nehmen. Bei einer unverbindlichen Besichtigung lassen sich manche Vorurteile vielleicht schon beseitigen. Viele Einrichtungen bieten übrigens eine Probewohnen ein. Mehr Tipps zum Elterngespräch erfahren Sie unter Seniorplace: 

Dienstag, 26. November 2013

Homosexualität im Alter - sicher und glücklich im schwedischen Altenheim Regenbogen

In Stockholm hat das erste Altenheim für homo-, bi- und transsexuelle Menschen seine Pforten geöffnet. Eine Bürgerinitiative hatte sich schon seit einigen Jahren für das Projekt stark gemacht und eine Umfragen gestartet, um zu erörtern, wie stark die Nachfrage für eine solche Einrichtung wäre. Viele Befragte hegten lange den Wunsch, eine gemeinschaftliche Wohnform zu finden - entsprechend groß war die Resonanz. Alle 27 Wohnungen wurden binnen kürzester Zeit vermietet, 40 Schweden leben nun in der Seniorenanlage. Weitere 150 Interessenten haben sich auf eine Warteliste setzen lassen. 

In Deutschland gab es seit Ende der 90er Jahre vielerorts Planungen, Pflegeheime für homosexuelle Menschen zu gründen. Wenige Projekte wurden umgesetzt. In Hamburg hetzten Anwohner gegen einen entsprechendes Vorhaben mit der Begründung, die Pflegeheimbewohner könnten die Stricher- und Drogenszene anlocken. Das "AltenpfleGayheim" in Frankfurt scheiterte aufgrund konzeptioneller Schwierigkeiten. Immerhin: in Berlin-Pankow gibt es seit 2008 das "Village Pflegeetage", eine lesbisch-schule Pflegestation. Vor einem Jahr startete der "Lebensort Vielfalt" in Berlin-Charlottenburg. Diese Wohngruppe für homosexuelle Seniorinnen und Senioren verfügt über 24 Wohnungen - 250 Interessenten haben sich auf eine Warteliste setzen lassen.


Warum sind Pflegewohnprojekte für Transgender und Homosexuelle überhaupt notwendig? Sollten Pflegeheime nicht eine allgemeine Offenheit und Toleranz ihren Bewohnern gegenüber praktizieren? 


In vielen Bereichen ist das Thema Homosexualität immer noch ein Tabu. Und auch die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Transgender steckt hierzulande noch in den Kinderschuhen. Viele Homosexuelle befürchten die Isolation und Diskriminierung im Pflegeheim. Seniorinnen und Senioren sind durch die in ihrer Jugendzeit noch viel stärkere gesellschaftliche Ausgrenzung von Schulen und Lesben geprägt. In ihrer sexuellen Orientierung fühlen sie sich besser verstanden, sicherer und glücklicher in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt. Eine Bewohnerin des schwedischen Altenheims Regenbogen freut sich über ihr neues Zuhause: "Ich weiß, dass die Nachbarn immer getuschelt haben. Jetzt will ich nur noch unter Gleichgesinnten wohnen."


Weitere Infos unter: 
http://www.village-ev.de/
http://www.lebensort-vielfalt.de/

Dienstag, 19. November 2013

Wohnen mit Service, Seniorenresidenz, Mehrgenerationenhaus - Welche Wohnform ist die richtige für mich?

In Deutschland sind Bezeichnungen wie Seniorenresidenz, Altenheim oder Pflegezentrum nicht gesetzlich geschützt und werden auch im allgemeinen Sprachgebrauch teilweise synonym verwendet. Einrichtungen für Pflege und Wohnen im Alter können ihre Namen frei wählen, die Pflegeversicherung hingegen unterscheidet Wohnformen offiziell nach dem Ort und den Betreuungszeiten. 

Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 71) ergeben sich daher drei wesentliche Unterscheidungen: die ambulante Pflegeleistung, die teilstationäre Pflegeeinrichtung und die vollstationäre Pflegeeinrichtung. 
  • Die ambulante Pflege wird durch einen professionellen Pflegedienst sichergestellt, der die oder den Pflegebedürftigen in den gewohnten vier Wänden betreut oder bei hauswirtschaftlichen Erledigungen unterstützt. 
  • Besser bekannt als Tagespflegestätte oder Nachtpflege sind die teilstationären Pflegeeinrichtungen, die in besonderem Maße eine Kombination aus häuslicher Pflege und stationärer Pflege gewährleisten. Sind pflegende Angehörige tagsüber oder nachts verhindert, können sie ihr pflegebedürftiges Familienmitglied teilstationär von ausgebildeten Pflegekräften betreuen lassen. 
  • Pflege und Betreuung "rund um die Uhr" findet während der stationären Pflege statt. Pflegebedürftige beziehen dort ein Einzel- oder Doppelzimmer, das in der Regel mit einem eigenen Dusch/WC ausgestattet ist.
Darüber hinaus gibt es Anbieter für Wohnen mit Service, auch betreutes Wohnen genannt. Dieses Wohnform ermöglicht ein sehr selbstständiges Leben im eigenen Appartement mit professioneller Unterstützung, die bei Bedarf durch einen professionellen Pflegedienst gewährleistet wird. Häufig sind den sogenannten Seniorenwohnanlagen vollstationäre Pflegeeinrichtungen angeschlossen, so dass bei erhöhter Pflegebedürftigkeit ein Umzug nicht allzu schwer fällt.

Genaueres zu den unterschiedlichen Wohnformen, zur Beantragung einer Pflegestufe und zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes erfahren Sie auf unseren Seniorplace-Ratgeber-Seiten unter: 


Dienstag, 12. November 2013

Antrag auf Pflegestufe abgelehnt? Welche Pflegestufe steht mir eigentlich zu?

Bei der Einstufung in eine Pflegestufe orientiert sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen an den „Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches", kurz Begutachtungsrichtlinien (BRi) genannt. Bundesweit sind damit die Kriterien für alle Stufen der Pflegebedürftigkeit festgelegt.

Viele Pflegebedürftige machen nach der Beantragung einer Pflegestufe oder einem Antrag auf Höherstufung die Erfahrung, dass Ihr Gesuch nach der Begutachtung durch den MDK abgelehnt wird. Hier sollten Betroffene unbedingt von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Die Widerspruchserklärung muss innerhalb von 28 Tagen in schriftlicher Form bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden. Im nächsten Schritt muss eine Einsicht in das vom MDK erstellte Pflegegutachten und eine sorgfältig erarbeitete Begründung des Einspruches erfolgen.

Auf unseren Ratgeber-Seiten haben wir die wichtigsten Kriterien zu den unterschiedlichen Pflegestufen von "Erheblicher Pflegebedürftigkeit" bis "Schwerstpflegebedürftigkeit" zusammengefasst. Mit unserem Pflegestufenrechner, der die bundesweiten Begutachtungsrichtlinien zur Grundlage hat, können Sie Ihre voraussichtliche Pflegestufe errechnen lassen.
Zum Seniorplace-Pflegestufenrechner: http://www.seniorplace.de/pflegestufenrechner.html

Genaueres zu Ihrem Einstufung- oder Höherstufungsantrag und weitere Tipps, wie Sie am besten vorgehen, wenn Ihr Antrag auf Pflegestufe abgelehnt wurde, erfahren Sie auf unseren Ratgeber-Seiten unter: http://www.seniorplace.de/pflegestufen.html

Freitag, 1. November 2013

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege - Was ist der Unterschied?


Die stationäre Kurzzeitpflege dient ebenso wie die Tagespflege der Entlastung pflegender Angehöriger. Vorraussetzung für die Gewährleistung der Kurzzeitpflege ist, dass die Pflegebedürftigkeit der/des Betroffenen mittels einer Pflegestufe durch den MDK festgestellt wurde. Die Kurzzeitpflege kann z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bei Krankheit, urlaubsbedingter Verhinderung des pflegenden Angehörigen oder übergangsweise bis zum Einzug in ein Pflegeheim für bis zu 28 Tage je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der Pflegestufe bringt die Pflegeversicherung die Kosten für eine stationäre Unterbringung mit bis zu 1550,- Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege auf.

Wurde das Budget für die Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr ausgeschöpft, kann eine Verhinderungspflege für die Dauer von weiteren maximal 28 Tagen bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, dass die häusliche Pflege bereits länger als 6 Monate andauert und dass die Pflegeperson infolge von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Die Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege genannt. Bei der Ersatzpflege kann es sich um Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson handeln. Die Ersatzpflegeperson darf jedoch nicht in derselben Wohnung der betroffenen pflegebedürftigen Person leben oder mit ihr bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Ehepartner oder Sohn einer pflegenden Tochter kommen nach dieser Regelung beispielsweise nicht in Frage.

Lassen Sie sich im persönlichen Gespräch kostenlos zu Pflegeplätzen in ihrer Region beraten: 0800.22 30 800.
Erfahren Sie mehr zu Seniorplace unter: http://www.seniorplace.de/