Dienstag, 12. November 2013

Antrag auf Pflegestufe abgelehnt? Welche Pflegestufe steht mir eigentlich zu?

Bei der Einstufung in eine Pflegestufe orientiert sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen an den „Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches", kurz Begutachtungsrichtlinien (BRi) genannt. Bundesweit sind damit die Kriterien für alle Stufen der Pflegebedürftigkeit festgelegt.

Viele Pflegebedürftige machen nach der Beantragung einer Pflegestufe oder einem Antrag auf Höherstufung die Erfahrung, dass Ihr Gesuch nach der Begutachtung durch den MDK abgelehnt wird. Hier sollten Betroffene unbedingt von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Die Widerspruchserklärung muss innerhalb von 28 Tagen in schriftlicher Form bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden. Im nächsten Schritt muss eine Einsicht in das vom MDK erstellte Pflegegutachten und eine sorgfältig erarbeitete Begründung des Einspruches erfolgen.

Auf unseren Ratgeber-Seiten haben wir die wichtigsten Kriterien zu den unterschiedlichen Pflegestufen von "Erheblicher Pflegebedürftigkeit" bis "Schwerstpflegebedürftigkeit" zusammengefasst. Mit unserem Pflegestufenrechner, der die bundesweiten Begutachtungsrichtlinien zur Grundlage hat, können Sie Ihre voraussichtliche Pflegestufe errechnen lassen.
Zum Seniorplace-Pflegestufenrechner: http://www.seniorplace.de/pflegestufenrechner.html

Genaueres zu Ihrem Einstufung- oder Höherstufungsantrag und weitere Tipps, wie Sie am besten vorgehen, wenn Ihr Antrag auf Pflegestufe abgelehnt wurde, erfahren Sie auf unseren Ratgeber-Seiten unter: http://www.seniorplace.de/pflegestufen.html

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