Sonntag, 29. Dezember 2013

Pflege-TÜV und Renteneintrittsalter - was ändert sich in 2014?

Das Briefporto erhöht sich, die Tabaksteuer steigt. Welche Neuerungen Sie in Bezug auf Pflege, Gesundheit und Rente erwarten, erfahren Sie in unserem kurzem Überblick.

Private Altersvorsorge: Das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen kann ab 01. Januar 2014 flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden, die steuerliche Förderung der sogenannte "Wohn-Riester-Rente" wird verbessert.

Renteneintrittsalter: Seit 2012 wird die Altersgrenze für die Rente kontinuierlich angehoben. Im Jahr 1949 Geborene müssen noch 3 Monate nach Ihrem 65. Geburtstag arbeiten um den vollen Rentenbetrag zu erhalten. Im Übrigen können Sie Ihren Rentenantrag ab 2014 bequem online bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen!

Wohnen im Alter: Altenpflegeheime müssen die Pflegekassen über ihr Angebot an medizinischer Versorgung informieren. Pflegesuchende und Angehörige sollen damit stärker bei der Auswahl der geeigneten Pflegeeinrichtungen unterstützt werden. Der in den vergangenen Monaten immer wieder in die Kritik geratene Pflege-TÜV soll verbessert werden, das Bewertungssystem wird strenger auf die Kriterien Pflege und medizinische Versorgung ausgerichtet.

Wie bewerten Angehörige Pflegeheime? Erfahren Sie mehr zu unserem Pflegeheim-Bewertungssystem: http://www.seniorplace.de/sternebewertung.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen