Mittwoch, 29. Januar 2014

Für den Fall, dass… - Was Sie zum Betreuungsrecht wissen sollten

Schon eine hartnäckige Grippe mit Fieber kann unsere Eigenständigkeit massiv einschränken, zumindest körperlich. Wie muss es dann sein, wenn gar nichts mehr geht? 

Eine ungeheuer schmerzhafte Vorstellung, irgendwann durch Krankheit oder Alter ein Pflegefall zu werden - und damit die Fähigkeit zu selbständigem Handeln zu verlieren. Wir alle möchten so lange wie möglich über unser Leben selbst bestimmen können. Das macht uns frei und unabhängig und sorgt dafür, dass wir uns wohlfühlen. Wer fremdbestimmt lebt, fühlt sich unwohl.

Darum ist es so wichtig, schon früh und bei voller Gesundheit, zu bestimmen, wer, im Pflegefall, die Entscheidungen für einen treffen soll. Das geht mit Hilfe der Betreuungsverfügung. Damit kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer anfragen soll, wenn man seine Fähigkeiten einbüßt und es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weiter geht. 

Mit dieser Verfügung lässt sich auch schon vorsorglich bestimmen, wen man auf gar keinen Fall als betreuende Person für seine Angelegenheiten haben möchte. Man kann auch schon vorher abklären, welche Wünsche und Gewohnheiten im Pflegefall respektiert werden sollen.  Oder ob man lieber eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim vorzieht.

Betreuungsrecht erklärt auf Seniorplace.de: In unserem Glossar erfahren Sie, welche Aufgaben ein Betreuer hat, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auf den Betroffenen auswirkt: http://www.seniorplace.de/glossar/betreuungsrecht.html

Wir alle wollen so lange wie möglich selbstbestimmt handeln können.
Das vorsorgliche Abklären, wer im Pflegefall, die Betreuung unserer Angelegenheiten übernimmt, lässt zumindest auf ein Maß an Selbstbestimmung, auch im schlimmsten Fall, hoffen. 
(pt)

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