Mittwoch, 12. Februar 2014

BGH Urteil Elternunterhalt für Rabenvater

In einem aktuellen BGH-Urteil muss ein Sohn sich an den Heimkosten für den pflegebedürftigen Vater beteiligen, obwohl über 40 Jahre kein Kontakt zwischen beiden bestand. Der Sohn weigerte sich, 9.000 Heimkosten für den inzwischen verstorbenen Vater zu zahlen. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei dennoch nicht verwirkt, entschied in diesem aktuellen Fall der Bundesgerichtshof.

Quelle:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/unterhalt-fuer-eltern-kinder-muessen-laut-bgh-fuer-trotz-kontaktabbruch-zahlen-a-952918.html

Warum Kinder trotz Kontaktabbruch in der Unterhaltspflicht stehen und mehr zum Elterunterhalt erfahren Sie auf unseren Ratgeberseiten unter: http://www.seniorplace.de/elternunterhalt.html

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