Mittwoch, 19. Februar 2014

Pflegestufe beantragen - so gehen Sie vor

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Behinderung oder Krankheit den Alltag nicht dauerhaft selbstständig bewältigen kann. Seit 1996 kann man Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen! Die Pflegekasse oder Pflegeversicherung ist an die bestehende Krankenversicherung jedes Antragstellers gekoppelt.

Je nachdem, in welchem Umfang Betroffene Hilfestellung bei der Grundpflege, d. h. bei der täglichen Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme oder bei Toilettengängen, benötigen, wird der Grad der Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen unterteilt. Der Aufwand an Minuten pro Tag ist entscheidend für Ihren Anspruch auf Pflegesachleistung durch die Pflegekasse. Auf unseren Ratgeberseiten unter http://www.seniorplace.de/pflegestufen.html  erfahren Sie genaueres zu den einzelnen Pflegestufen und können mit unserem praktischen Pflegestufenrechner die voraussichtliche Pflegestufe für Sie oder pflegebedürftige Angehörige errechnen.

Nutzen Sie das unter folgendem Link aufgeführte Formular für Ihren Pflegestufenantrag:
http://www.seniorplace.de/downloads/AntragPflegeversicherung.pdf

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