„Mutti
ist nicht mehr dieselbe. Sie verwechselt mich jetzt öfter mit Petra, meiner
Schwester, - die bereits als Kind gestorben ist. Sie vergisst sich morgens
anzuziehen und ihr Haar, auf das sie sonst immer so geachtet hat, hängt jetzt schlaff und strähnig an ihr
herunter. Noch schlimmer ist jetzt manchmal ihr Geruch, - und dass sie sich
offensichtlich nach dem Toilettengang nicht mehr die Hände wäscht. Es tut mir
weh sie so zu sehen. Sie, die immer so unabhängig war. Es ist soweit, - ich
denke sie braucht jetzt Hilfe.“ erzählt Sabine, Tochter der 80-jährigen Ilona.
Ein
ganz schöner Brocken für einen Angehörigen, wenn plötzlich klar wird, dass die
Mutter, der Vater, jetzt nicht mehr ohne Hilfe leben kann. Jetzt heißt es: darüber reden. Und zwar
gemeinsam, auch wenn es schwer fällt, mit den eigenen Eltern über deren
geistigen und körperlichen Verfall zu sprechen.
Angehörige
wie Sabine befinden sich meistens in einem Zwiespalt. Sie müssen abwägen
zwischen dem eigenen Anspruch, ihren
Grenzen und ihrer Belastbarkeit und den Erwartungen, die sie in Bezug auf die
Pflege ihres Elternteils haben. Wichtig ist: Die Wünsche und Bedürfnisse des
pflegebedürftigen Familienangehörigen ernst nehmen und nie über deren Köpfe
hinweg entscheiden.
Nach
dem ersten klärenden Gespräch mit Mutter oder Vater , sollte zunächst die
Pflegestufe beantragt werden. Welcher Bedarf an Pflege besteht, prüfen
Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK. Durch
einen Hausbesuch wird festgestellt, wie viel Zeit pro Tag der Angehörige
täglich aufbringen muss, um dem betroffenen Elternteil durch den Alltag zu
helfen.
Sind
täglich über drei Stunden Hilfe nötig, - und entfallen davon mindestens zwei
Stunden auf die Grundpflege, würde dem Antragsteller z.B. Pflegestufe zwei
zuerkannt und die dafür entsprechenden finanziellen Leistungen. Jetzt gilt es
zu klären, welche Wohnform in Zukunft für den Pflegebedürftigen in Frage kommt.
Grundsätzlich gibt es die Wahl zwischen drei Möglichkeiten. Zum einen: den
ambulanten Pflegedienst, - der bei der Grundpflege in den „vertrauten vier
Wänden“ professionell hilft.
Wenn pflegende Angehörige tagsüber oder nachts verhindert sind, gibt es die Betreuungsmöglichkeit in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Eine Kombination aus häuslicher und stationärer Pflege. Wohnform drei wäre die vollstationäre Pflegeeinrichtung: das pflegebedürftige Elternteil wohnt in einem Senioren-und Pflegeheim und bekommt rund um die Uhr die notwendige professionelle Betreuung. Sabine hat Angst vor der neuen Situation, - und vor allem, dass sie den Anforderungen der Pflege ihrer eigenen Mutter nicht gewachsen ist. Sie weiß von Freunden, dass es durch die Pflege der eigenen Eltern zu Hause zu großen Spannungen, zu Depression und Burn-out bei den Angehörigen kommen kann. Sie hat offen und ehrlich über ihre Bedenken mit ihrer Mutter Ilona gesprochen. Zunächst will Sabine ihrer Mutter ein Zimmer bei sich zurecht machen und ein gemeinsames Wohnen mit Hilfe des ambulanten Pflegedienstes probieren. Aber sollte die Belastung zu groß werden, hat Ilona schon zugestimmt, dass sie auch bereit ist, in das in der nähe gelegene Seniorenwohnheim zu ziehen.
Auf unseren Ratgeberseiten finden Sie alle wichtigen
Informationen zum Thema - vom Gespräch mit den Eltern, der Beantragung der
Pflegestufe, bis hin zu den möglichen Wohnformen: http://www.seniorplace.de/elterngespraech.html
(pt)
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