Montag, 10. März 2014

Ab jetzt ein Pflegefall - was nun?

„Mutti ist nicht mehr dieselbe. Sie verwechselt mich jetzt öfter mit Petra, meiner Schwester, - die bereits als Kind gestorben ist. Sie vergisst sich morgens anzuziehen und ihr Haar, auf das sie sonst immer so geachtet hat,  hängt jetzt schlaff und strähnig an ihr herunter. Noch schlimmer ist jetzt manchmal ihr Geruch, - und dass sie sich offensichtlich nach dem Toilettengang nicht mehr die Hände wäscht. Es tut mir weh sie so zu sehen. Sie, die immer so unabhängig war. Es ist soweit, - ich denke sie braucht jetzt Hilfe.“ erzählt Sabine, Tochter der 80-jährigen Ilona.
Ein ganz schöner Brocken für einen Angehörigen, wenn plötzlich klar wird, dass die Mutter, der Vater, jetzt nicht mehr ohne Hilfe leben kann.  Jetzt heißt es: darüber reden. Und zwar gemeinsam, auch wenn es schwer fällt, mit den eigenen Eltern über deren geistigen und körperlichen Verfall zu sprechen.
Angehörige wie Sabine befinden sich meistens in einem Zwiespalt. Sie müssen abwägen zwischen     dem eigenen Anspruch, ihren Grenzen und ihrer Belastbarkeit und den Erwartungen, die sie in Bezug auf die Pflege ihres Elternteils haben. Wichtig ist: Die Wünsche und Bedürfnisse des pflegebedürftigen Familienangehörigen ernst nehmen und nie über deren Köpfe hinweg entscheiden.

Nach dem ersten klärenden Gespräch mit Mutter oder Vater , sollte zunächst die Pflegestufe beantragt werden. Welcher Bedarf an Pflege besteht, prüfen Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK. Durch einen Hausbesuch wird festgestellt, wie viel Zeit pro Tag der Angehörige täglich aufbringen muss, um dem betroffenen Elternteil durch den Alltag zu helfen.
Sind täglich über drei Stunden Hilfe nötig, - und entfallen davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege, würde dem Antragsteller z.B. Pflegestufe zwei zuerkannt und die dafür entsprechenden finanziellen Leistungen. Jetzt gilt es zu klären, welche Wohnform in Zukunft für den Pflegebedürftigen in Frage kommt. Grundsätzlich gibt es die Wahl zwischen drei Möglichkeiten. Zum einen: den ambulanten Pflegedienst, - der bei der Grundpflege in den „vertrauten vier Wänden“ professionell hilft.

Wenn pflegende Angehörige tagsüber oder nachts verhindert sind, gibt es die Betreuungsmöglichkeit in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Eine Kombination aus häuslicher und stationärer Pflege.  Wohnform drei wäre die vollstationäre Pflegeeinrichtung: das pflegebedürftige Elternteil wohnt in einem Senioren-und Pflegeheim und bekommt rund um die Uhr die notwendige professionelle Betreuung. Sabine hat Angst vor der neuen Situation, - und vor allem, dass sie den Anforderungen der Pflege ihrer eigenen Mutter nicht gewachsen ist. Sie weiß von Freunden, dass es durch die Pflege der eigenen Eltern zu Hause zu großen Spannungen,  zu Depression und Burn-out bei den Angehörigen kommen kann. Sie hat offen und ehrlich über ihre Bedenken mit ihrer Mutter Ilona gesprochen. Zunächst will Sabine ihrer Mutter ein Zimmer bei sich zurecht machen und ein gemeinsames Wohnen mit Hilfe des ambulanten Pflegedienstes probieren. Aber sollte die Belastung zu groß werden, hat Ilona schon zugestimmt, dass sie auch bereit ist, in das in der nähe gelegene Seniorenwohnheim zu ziehen.

Auf unseren Ratgeberseiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema - vom Gespräch mit den Eltern, der Beantragung der Pflegestufe, bis hin zu den möglichen Wohnformen: http://www.seniorplace.de/elterngespraech.html
(pt)

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